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BVerwG, 25.08.1997 - 8 B 123.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens auf Grund übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien - Entscheidung über die Kosten nach billigem Ermessen
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.11.1996 - 14 K 3671/96
- BVerwG, 25.08.1997 - 8 B 123.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.07.1997 - 8 B 117.97
Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Pflicht zur Erhebung …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1997 - 8 B 123.97
Die Sach- und Rechtslage hat nämlich vor der Erledigung der Hauptsache der Sach- und Rechtslage, die dem in der Parallelsache ergangenen Beschluß des erkennenden Senats (Beschluß vom 9. Juli 1997 - BVerwG 8 B 117.97) zugrunde lag, entsprochen.Denn das Verwaltungsgericht hätte - wie sich ebenfalls aus dem Beschluß vom 9. Juli 1997 - BVerwG 8 B 117.97 - ergibt - Beweis erheben müssen durch Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens.
- BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84
Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 25.08.1997 - 8 B 123.97
Diese, das gesamte Streitverfahren betreffende Entscheidung kann auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde getroffen werden (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - BVerwGE 72, 93 [BVerwG 28.08.1985 - 8 B 128/84]).